13/10/2020 0 Kommentare
Familienrecht
Bemessung des Trennungsunterhalts bei überdurchschnittlich hohem Einkommen
Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts bei überdurchschnittlich hohem Einkommen hat der Unterhaltspflichtige die Möglichkeit, nachzuweisen, dass nicht das vollständige Einkommen für den Lebensbedarf verwendet worden ist. Er trägt allerdings die Darlegungs- und Beweislast dafür.
OLG Hamm Beschluß vom 23.4.2020-II-2-UF 152/19
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