Goldshaldenstraße 6, 75417 Mühlacker, Deutschland
Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit
Immer wieder gefragt: Sind Kündigungen auch während der Kurzarbeit möglich?
Diese Frage kann in der Regel mit ja beantwortet werden, denn Kurzarbeit setzt immer einen nur vorübergehenden Arbeitsausfall voraus. Sobald der Arbeitgeber bemerkt dass der Ausfall nicht nur vorübergehender Natur ist, muß er auch die Möglichkeit haben mit betriebsbedingten Kündigungen zu reagieren. Der Arbeitnehmer ist also bei Kurzarbeit nicht generell vor einer Kündigung geschützt ( so auch das BAG NZA 2012,852). Gerne beraten wir sie ausführlich zu diesem Thema.