Unser Rechtsanwalt Uwe Oehler hat sich auf das Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise. Hatten Sie einen Autounfall? Wollen Sie Schmerzensgeld einklagen? Haben Sie Fragen im Voraus oder brauchen Sie gerichtlichen Beistand? Wir begleiten, beraten und unterstützen Sie z. B. bei den Themen: Schadensregulierung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung,
Bußgeldsachen, Schadenersatzansprüche und Schadensabwicklung mit Versicherungen.
Wer bei einem Verkehrsunfall ohne eigene Schuld erheblich verletzt wurde oder aufgrund des Unfalls unter gesundheitlichen Schäden leidet (ein "immaterieller Schaden" laut § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben und durchsetzen. Dieses muss er oder sie beim Unfallverursacher oder dessen Kfz-Versicherung einfordern.
Wichtige Schritte sind:
Unfall von der Polizei aufnehmen lassen
Verletzungen vom Arzt attestieren lassen
Über angemessene Schmerzensgeldhöhe informieren
Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einfordern
Gegebenenfalls Schmerzensgeld gerichtlich einklagen
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rechtsanwalt Uwe Oehler ist für Sie da. Vereinbaren sie telefonisch einen Termin.